Lässt man alte gegen moderne Fenster austauschen, kommt das der Energiebilanz einer Immobilie zugute. Da die Bundesregierung ein großes Interesse daran hat, energieverschwendende Bestandimmobilien auf den neuesten Stand in Sachen Energieeffizienz zu bringen, gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten. Die wichtigsten Programme haben wir hier kurz zusammengefasst.
Regionale Förderprogramme einzelner Städten und Kommunen
Losgelöst von überregionalen Programmen kochen viele Städte und Kommunen ihr eigenes Süppchen in Sachen Förderung energetischer Sanierungen.
Viele Sanierer wissen das nicht und verschenken viel Geld. Ob Sie beim Fenstertausch in den Genuss einer regionalen Förderung kommen können, erfahren Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Förderung einer Energieberatung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Im Rahmen einer förderfähigen Energieberatung können Sie sich vom Energieberater entweder einen Maßnahmenkatalog aufzeigen lassen, um den KfW-Effizienzhausstandard zu erreichen. Das kann wichtig für die Inanspruchnahme von KfW-Geldern sein. Oder Sie erhalten einen Sanierungsfahrplan, also eine allgemeine Übersicht über Einzelmaßnahmen, die für eine energetische Sanierung nötig sind. Der Fahrplan ist verschieden abgestuft und beinhaltet Maßnahmen, um eine Immobilie schrittweise bis zum KfW Effizienzhaus 85 zu optimieren. Folgende Förderungen sind möglich, die der Energieberater dann bei seiner Rechnung berücksichtigt.
- Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu 800€
- Mehrfamilienhäuser bis zu 1100€
- Zuschuss für Wohnungseigentümergemeinschaften bis zu 500€
Investitionszuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Im Rahmen eines Investitionszuschusses (Programm 430) erstattet die KfW 10% der förderfähigen Kosten, bzw. bis zu 5.000€ je Wohneinheit. Wenn das gesamt Gebäude energetisch saniert wird, kann sich die Förderung sogar auf 30% belaufen.
Kredite der KfW (Programm 151/152)
Erfüllt eine Wohnung nach der Sanierung den Standard eines KfW-Effizienzhauses, gilt die Darlehensobergrenze von 100.000€. Getilgt wird ab 0,75% effektivem Jahreszins. Der Zuschuss zur Kredittilgung beläuft sich auf bis zu 27.500€, also 27,5%.
Werden nur einzelne Maßnahmen durchgeführt, die zwar Energie einsparen, die Immobilie aber nicht zu einem KfW-Effizienzhaus machen, greift das Programm 152 mit einer Darlehensobergrenze von 50.000€ je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von bis zu 3.750€, also 7,5%.
Handwerkerkosten von der Steuer absetzen
Doch auch bei kleineren Arbeiten können Sie Geld sparen. So können Privatpersonen, auch Mieter, die Arbeitskosten von Handwerkern steuerlich geltend machen. Berücksichtigt werden allerdings nur die Arbeits- und nicht die Materialkosten. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Kosten müssen zwischen 300 und 6.000€ liegen
- Rechnung darf nicht bar bezahlt werden
- Neubaumaßnahmen werden nicht berücksichtigt
Fazit
Natürlich kosten Sanierungsmaßnahmen Geld, immerhin erhalten, bzw. steigern sie auch den Wert Ihrer Immobilie. Aber mit gezielten Fördermaßnahmen können Sie die Kosten etwas eindämmen und trotzdem von einem erhöhten Wohnkomfort profitieren.